Vorsorgefinanzierung
Im Beerdigungsvorsorgevertrag können wir die Kosten und die Finanzierung der Bestattung bereits festlegen. Wir empfehlen stets den Ablauf der Bestattung in einem Vorsorgevertrag niederzuschreiben anstatt im Testament, da ein reibungsloserer Ablauf dadurch gewährleistet ist! Aus diesem Grund eignet sich ein Vorsorgevertrag daher besser, als ein Testament, da dieses im Regelfall erst nach einer Beerdigung geöffnet wird.
Nach dem Abschluss des Vorsorgevertrages werden die Bestattungskosten bereits von uns in Rechnung gestellt. Auf Wunsch ist es auch möglich, die Bestattungskosten in monatlichen Beträgen rückzuzahlen.
Alternativ empfehlen wir auch das Einrichten eines Treuhandkontos. Details hierzu haben wir für Sie hier zusammengetragen.
Für viele Menschen ist auch eine Sterbegeldversicherung eine gute Wahl, um im Ernstfall gut vorgesorgt zu haben, denn dann. Ziel dieser ist es, die Hinterbliebenen vor finanzieller Belastung zu schützen.
Finanzierungsarten bei Bestattungen GRAUE
Direktbezahlung
Im Rahmen des Vorsorgevertrages vereinbaren wir mit Ihnen gerne auch monatliche Ratenzahlungen um die finanzielle Unabhängigkeit der Hinterbliebenen zu gewährleisten. Die Direktbezahlung ist stets die günstigste Finanzierungsvariante.
Treuhandkonto
Wir unterstützen und beraten Sie in der Eröffnung eines Treuhandkontos bei der Rheinischen Treuhandstelle in Köln für Dauergrabpflege und Bestattungsvorsorge. Der Vorteil bei dieser Finanzierungsvariante liegt darin, das einbezahlte Gelder ausschließlich für Ihre Bestattung verwendet werden müssen. Mit der letztwilligen Verfügung ist dieser Vertrag komplett gegenüber den Ämtern gesichert und untantasbar.
Sterbegeldversicherung
Eine dritte Vorsorgefinanzierungsvariante stellt die Sterbegeldversicherung dar. Hier werden die Hinterbliebenen vor finanziellen Belastungen ebenso geschützt wie bei Direktbezahlung oder Einzahlung auf einem Treuhandkonto. Der Vorteil liegt darin, dass bei dieser Variante bereits nach einem Jahr nach Versicherungsabschluss die Versicherung für die komplette Bestattungssumme aufkommt. Andernfalls wäre bei einer Direktbezahlung oder bei einem Treuhandkonto mit anfänglich höheren Kosten zu rechnen.