Bestattungsvorsorge - Formulierung des Testaments und des letzten Willens

Das Testament - Mein letzter Wille

Die Formulierung des "letzten Willens" wird gleichgestellt mit dem Aufsetzen eines Testaments. Wenn Sie somit selber bestimmen möchten, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Ableben geschieht, so ist das Festhalten der Vermögensteilung in einem Testament oder einem "letzten Willen" unentbehrlich! Auch wenn das Beschäftigen mit dem eigenen Tod keine einfache oder angenehme Sache ist. Doch sind mit dem Tod neben Schmerz und Trauer auch wesentliche Entscheidungen zum Erbe verbunden. 

Wir haben oft Familienspaltungen und große emotionale Belastungen erlebt, falls die Regeln der gesetzlichen Erbfolge ohne testamentarische Klarheiten für die Hinterbliebenen zutrifft. 

 

Grundsätzlich gibt es folgende Testamentarten:


Wir fokussieren uns auf dieser Seite auf das private Testament. 

 

Verfassen eines privaten Testaments

Das private Testament kann jederzeit und überall unter Einhaltung einiger Formvorschriften verfasst werden. Es muss komplett handschriftlich, eindeutig und mit persönlichem Vor- und Zunamen sowie Datum und Ort signiert werden. Achten Sie auch auf eine gute Lesbarkeit beim Verfassen. Inhalte des Testaments können sein:

  • Benennung des Erben bezüglich des materiellen Vermögens
  • Benennung des Erben bezüglich Geldvermögen
  • Enterbungen (bei Bedarf) sollten deutlich gemacht werden
  • Die Aussetzung eines Vermächtnisses, zu dessen Herausgabe der Erbe verpflichtet ist.
  • Auflagen und Bedingungen, falls der Erblasser das wünscht
  • Teilungsanordnungen oder Teilungsverbote
  • Anordnung einer Testamentsvollstreckung bei schwierigen Erbfällen
  • Pflichtteilsentziehung und eine Pflichtanteilsbeschränkung
  • Eventuell die Benennung eines Vormunds für minderjährige Kinder lt. § 1776 BGG

 

 

Beispiel für ein gültiges Testament:

Ich, Maxime Mustermann, geboren am 2. Mai 1943, Angestellter, 74343 Sachsenheim, Gartenstr. 999 /4/6, setze meine Ehegattin, Marianne Mustermann, geboren am 4. März 1947, Friseurin, zu meiner Universalerbin ein. Meinen Puch-Roller, Baujahr 1954, vermache ich meinem Freund, Johann Weber, 74343 Sachsenheim, Gartenstr. 998.

Dies habe ich eigenhändig geschrieben und unterschrieben.

Sachsenheim, am12.05.1998
Maxime Mustermann

 

Für ein notarielles Testament ist eine fachspezifische Beratung unseres Partners Klönne, Klein & Partner unentbehrlich! 

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