Vorsorgetreuhandkonto
Zur finanziellen Absicherung von Bestattungsvorsorgeverträgen empfehlen wir Ihnen die Verwendung eines Vorsorgetreuhandkontos. Auf das Treuhandkonto können neben den Bestattungskosten weitere Kosten wie beispielsweise Grabstein-Steinmetz, Grabpflege, Grabstelle eingezahlt werden.
Bei der Verwendung eines Vorsorgetreuhandkontos ergeben sich folgende Vorteile für Sie:
- Sie bleiben der Kontoinhaber
- Das einbezahlte Geld wird ausschließlich für Ihre Bestattung verwendet: Anders als auf dem klassischen Konto angehäuftes Geld: Dies wird meist für pflegebedürftige Hinterbliebene zwangsaufgelöst.
- Treuhandkonto bei der RheinischenTreunhanstelle in Köln
Gerne beraten wir Sie über ein Vorsorgetreuhandkonto. Denn erst im tatsächlichen Bestattungsfall wird das einbezahlte Geld vom Treuhandkonto an uns ausbezahlt.