Sterbefall Beurkundung

Beurkundung des Sterbefalls

Nachdem ein Arzt den Tod festgestellt hat und wir ihr Bestattungsinstitut Graue umgehend vom Tod in Kenntnis gesetzt wurde, wird gemäß der Anzeigepflicht im Standesamt die Sterbeurkunde beantragt. Für die Sterbeurkunde sind diverse Dokumente vorzubereiten. Für die Bestattung wird beispielsweise ein Totenschein benötigt. Dieser wird von einem Arzt ausgestellt. Anschließend muss das zuständige Standesamt vom Tod unterrichtet werden.

 

Die Zuständigkeit des Standesamts richtet sich nach dem Sterbeort. Für die Bearbeitung benötigt das Standesamt in der Regel den Totenschein, den Personalausweis des Verstorbenen und das Familienstammbuch, sofern ein solches vorhanden ist.

 

Die Anzeigepflicht ist in § 29 des Personenstandsgesetzes geregelt. Sie trifft die Personen, die mit dem Verstorbenen in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt haben. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.