Das Nachlassverfahren
Sobald ein Standesamt eine Sterbeurkunde ausstellt, wird automatisch das Testamentregister davon in Kenntnis gesetzt. Die Bundesnotarkammer überprüft anschließend die erbfolgerevelevanten Urkunden eines Verstorbenen. Liegen Verwahrangaben vor, werden die Verwahrstelle der Urkunde und das zuständige Nachlassgericht unterrichtet. Das Nachlassgericht eröffnet somit das Nachlassverfahren eines Verstorbenen.
Bis die Testamentverzeichnisse in das Zentrale Testamentregister überführt werden, werden gleichzeitig auch die Tesatamentverzeichnisse der Geburtsstandesämter vom Sterbefall in Kenntnis gesetzt. Sollten dort weitere Verwahrangaben gefunden werden, so werden die Verwahrstellen durch die Geburtsstandesämter informiert. Dieser Prozess kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
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